Donnerstag, November 21, 2024

Wie hoch ist die Gebühr für eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt?:Anwaltskosten

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Ob es sich um eine Scheidung oder einen Autounfall handelt – in vielen Fällen ist eine juristische Beratung notwendig. Viele Leute glauben, dass „die erste Anwaltsberatung immer umsonst“ sei. Das ist nicht der Fall, da ein Anwalt in einem Erstgespräch tatsächlich eine Dienstleistung erbringt, die gesetzlich entlohnt werden muss. Was sind jedoch die Ausgaben für eine Erstberatung? Welche Leistungen ist es einem Anwalt möglich abzurechnen, und wer trägt diese Kosten für einen Prozess?

Ein Anwalt kann diese Dienstleistungen abrechnen.

Für seine Tätigkeit kann ein Anwalt zwei Arten von Ausgaben beanspruchen:

  • Kosten des Gerichts
  • Kosten außerhalb des Gerichts

Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, die gesetzlichen Mindest- und Höchstgrenzen zu beachten. Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) geben diese Definitionen.

Kosten für einen gerichtlichen Anwalt

  • Verfahrensgebühr: Für die Vertretung vor Gericht durch einen Anwalt entsteht eine Gebühr. Das trifft etwa auf eine Klageerhebung oder auf eine mündliche/schriftliche Kommunikation mit einem Gericht zu.
  • Eine Termingebühr wird von einem Anwalt erhoben, der für dich einen Termin mit einem Sachverständigen oder einen gerichtlich angesetzten Termin wahrnimmt.
  • Eine Einigungsgebühr kann von deinem Anwalt verlangt werden, wenn er noch vor der Urteilsverkündung im Zuge eines laufenden Prozesses einen Vergleich mit der Gegenpartei erzielt. Allerdings erfolgt die Erhebung der Gebühr erst, wenn ein Streit oder die Unsicherheit über ein Rechtsverhältnis tatsächlich gelöst werden.

Kosten eines Anwalts außergerichtlich

Erstberatung

  • Erstberatung: Ein Anwalt gibt dir in einer ersten Beratung Informationen oder Ratschläge. Für dieses Erstgespräch kann eine Gebühr erhoben werden.
  • Beratungsgebühr: Ihr Anwalt verlangt eine Gebühr für weitere Beratungen. Diese kann allerdings nur dann gesammelt werden, wenn während des Beratungsgesprächs neue Themen und Themen behandelt worden sind.
  • Geschäftsgebühr: Eine Geschäftsgebühr wird für geschäftliche Tätigkeiten wie die Erstellung von Unterlagen oder die Bearbeitung von Schriftverkehr erhoben. Je nach dem Umfang und der Schwierigkeit des Falles ändert sich die Höhe.
  • Einigungsgebühr: Wenn dein Anwalt zwischen dir und der Gegenpartei eine außergerichtliche Einigung erzielt, kann er diese unter Berücksichtigung der Einigungsgebühr abrechnen.

Erstattung der Kosten der Anwaltsgebühren

Ein Anwalt darf auch seinen Mandanten mit seinen Kosten belasten. Dies trifft zum Beispiel auf:

  • Exemplare
  • Gebühren für die amtliche Auskunft
  • Kosten für das Porto

Kosten für die Fahrt zum Gerichtstermin.

Kostenberechnung für einen Anwalt

Drei Vergütungsmodelle existieren in Deutschland, die es einem Anwalt ermöglichen, seine berufliche Leistung abzurechnen. Er hat die Freiheit, zwischen diesen Modellen frei zu wählen. Im Allgemeinen ist das RVG für die Berechnung der Anwaltskosten anwendbar. Eine individuelle Honorarvereinbarung kann gemacht werden, wenn das RVG keine spezifische Gebühr vorsieht.

RVG-Berechnung

In der RVG-Abrechnung wird einem Fall ein Gegenstandswert oder ein Streitwert des Gerichts zugeordnet. Dieser dient als Basis für die Berechnung des Honorars eines Rechtsanwalts.

Für jeden Streitwert wird im Rahmen des RVG eine Grundgebühr – die Wertgebühr – festgelegt. Diese wird mit einem bestimmten Faktor vervielfacht. Der Faktor hängt von der Art und der Schwierigkeit der Tätigkeit des Anwalts ab.

Herr Müller führt beispielsweise einen Onlineshop. Frau Meier kauft Gegenstände im Wert von 10.000 Euro, leistet aber keine Zahlung. Herr Müller will mit einem Mahnbescheid den Kaufpreis verlangen. Die Grundgebühr für einen Gegenstandswert von 10.000 Euro beträgt laut RVG 614 Euro. Die Multiplikation erfolgt durch den einfachen Gebührensatz (1,0). Auf diese Weise belaufen sich die Gesamtkosten auf 614 Euro (Grundgebühr) + 116,66 Euro (MwSt.) + 20 Euro (Auslagenpauschale) = 750,66 EUR.

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Vereinbarung über die Gebühren

Nach § 34 Absatz 1 RVG haben Anwalt und Mandant die Möglichkeit,

  • schriftliche oder mündliche Beratung
  • das Verfassen einer schriftlichen Beratung
  • als Mediator tätig zu sein

einen Vertrag über die Gebühren schließen. Die gesetzlichen Höchstbeträge verhindern, dass du eine hohe Anwaltsrechnung bekommst, sobald dein Anliegen geprüft wurde. Für die Erstberatung beträgt der Höchstbetrag 190 Euro, für ein Rechtsgutachten 250 Euro und für weitere Beratungsgespräche 250 Euro.

Vereinbarung über die Vergütung

Sie müssen eine individuelle Vergütungsvereinbarung schließen, wenn Sie weniger bezahlen möchten oder wenn Ihr Anwalt mehr Geld als nach dem RVG vorgeschrieben verlangt. Wenn die Abrechnung nach RVG für den Umfang der Anwaltstätigkeit bzw. deren Schwierigkeitsgrad zu niedrig oder zu hoch wäre, wird sie in der Regel geschlossen. Wichtig ist, dass nur eine höhere Vergütungsvereinbarung für eine gerichtliche Vertretung erlaubt ist.

Eine Erstberatung beim Anwalt, wie viel kostet sie?

Die Gebühren für eine Erstberatung richteten sich bis zum Jahr 2006 nach dem Betrag des Gegenstands- bzw. Streitwertes. Die Konsequenz war, dass die Beratungsrechnung eine große vierstellige Spanne erreichte.

Die Gebühr für eine Erstberatung beträgt ab dem 01.07.2006 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Aber Vorsicht: Diese Regelung gilt nur für Einzelpersonen, aber nicht für Unternehmer und Selbstständige. Eine höhere Gebühr für die Erstberatung muss je nach Fall anfallen.

Wenn du es dir nicht leisten kannst, die Gebühr für die Erstberatung zu zahlen, hast du Anspruch auf Beratung. Du wirst den entsprechenden Antrag an das entsprechende Amtsgericht stellen. Du bezahlst nur die Eigenbeteiligung in Höhe von 15 Euro, wenn du eine entsprechende Bedürftigkeit nachgewiesen hast. Die übrigen Ausgaben übernimmt der Staat.

Übrigens hat der Bundesgerichtshof beschlossen, dass Anwälten eine Erstberatung auch kostenlos anbieten können (BGH-Urteil vom 03. Juli 2017, Az.: AnwZ (Brfg) 42/16).

Erstberatung und Gerichtsverfahren: Wer trägt die Kosten des Anwalts?

Wenn du eine juristische Beratung oder Vertretung beantragst, musst du die Kosten für einen Anwalt selbst tragen.

Als Teilnehmer eines Zivilprozesses hast du die Möglichkeit, die Kosten von der Gegenpartei zurückzufordern – vorausgesetzt, du gewinnst den Prozess. Wichtig: Die Rückerstattung ist auf die gesetzlichen Anwaltskosten (RVG) beschränkt. Aufgrund einer Vergütungsvereinbarung trägst du selbst die höheren Ausgaben.

Wenn du in einem Strafverfahren verurteilt wirst, wirst du die Anwaltsgebühren vollständig selbst tragen müssen. Diese übernimmt der Staat nur im Falle eines Freispruches.

In Kürze ist das Wichtigste

  • Eine Beratung, eine gesetzliche Vertretung und Auslagen können von einem Anwalt in Rechnung gestellt werden.
  • Die Anwaltskosten werden gemäß dem RVG berechnet. Es besteht die Möglichkeit, zwischen Mandant und Rechtsanwalt individuelle Absprachen zu machen.
  • Die Gebühr für ein Erstgespräch bei einem Anwalt beträgt höchstens 190 Euro plus MwSt. Eine Erstberatung ist ab 2006 kostenlos gestattet. Natürlich muss man hier aufpassen, denn es ist nur der Tod kostenlos! Daher wird bei einer kostenlosen Erstberatung kaum eine „Beratung“ durchgeführt, sondern ein Anwalt bemüht sich, das Mandat zu erhalten. Daher gelten solche Angebote in der Regel eher als unseriös.
  • Du musst im Prinzip die Ausgaben für einen Anwalt selbst übernehmen. Nur wenn du ein ziviles Verfahren gewonnen hast, hast du die Möglichkeit, es von der Gegenpartei zurückzunehmen.
  • Bei entsprechendem Nachweis kannst du dir keine Beratung oder Prozesskostenhilfe leisten.

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